Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Anwendung von Gerichtsurteilen
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.
Die Finanzverwaltung weigert sich häufig, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anzuwenden, weil diese im Bundessteuerblatt noch nicht veröffentlicht wurden. Nicht selten ordnet der Bundesfinanzminister an, dass ein Urteil über den entschiedenen Fall hinaus von der Finanzverwaltung nicht angewendet werden soll. In den letzten fünf Jahren wurde ungefähr bei jedem 60. veröffentlichten Urteil so verfahren.
Damit sollen steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden. Das Finanzgericht Berlin hat entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Die Finanzverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Finanzämter müssen daher die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anwenden, auch wenn sich die vorgesetzten Behörden über die Anwendung nicht einig sind. Eine Entscheidung können Sie durch eine Untätigkeitsklage gegen Ihr Finanzamt erreichen.
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