Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung

Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt entschieden, dass die Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht unabhängig davon steuerfrei sind, ob die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden können. Damit ist eine alte Streitfrage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt worden ist.


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