Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung

Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung an Kinder, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf ihren Pflichtteil verzichtet haben, unterliegen beim Erben dem Abzugsverbot und sind beim Empfänger nicht steuerbar. Eine Besteuerung als sonstige Einkünfte scheidet aus, da durch den vorab erklärten Verzicht auf den Pflichtteil die dafür notwendige Generationennachfolge durchbrochen wurde. Die Kinder erhalten daher den an sie gezahlten Unterhalt steuerfrei.


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