Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Pflichtveröffentlichungen einer GmbH

Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.

Seit dem 1. April 2005 ist für eine GmbH das Pflichtveröffentlichungsblatt der elektronische Bundesanzeiger. Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter, zum Beispiel den Bundesanzeiger in Papierform oder andere elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen. Satzungsbestimmungen, die den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt bestimmen, bedürfen daher der Klarstellung, ob es sich um den elektronischen oder den Bundesanzeiger in Papierform handelt.


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