Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Keine Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

Anders als im Finanzgerichtsverfahren besteht im normalen Besteuerungsverfahren kein Recht auf Akteneinsicht.

Das Finanzministerium des Saarlandes hat eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz übernommen und ausgeführt, dass den Beteiligten in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen einschließlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens kein Recht auf Akteneinsicht zusteht. Damit besteht ein gravierender Unterschied zum Finanzgerichtsprozess, in dem die Beteiligten einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten haben. Im Verwaltungsverfahren liegt es ausschließlich im Ermessen der Finanzverwaltung, ob Ihnen Akteneinsicht gewährt wird. Dieses Ermessen muss pflichtgemäß ausgeübt werden, Willkürakte sind nicht möglich. Die Ablehnung eines Gesuchs auf Akteneinsicht kann mit dem Einspruch angefochten werden.


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