Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unlautere Werbung mit Handy-Klingeltönen
Werbeangebote, die sich speziell an Jugendliche richten, müssen insbesondere auf die anfallenden Kosten klar und unmissverständlich hinweisen.
Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne müssen die Kosten für das Herunterladen klar und deutlich wiedergeben. Dies gilt nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin erst recht, wenn sich die Werbung an Jugendliche richtet. Extrem klein gedruckte Preisangaben, die nur bei gezieltem Suchen als solche erkannt und entziffert werden können, nutzen die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit von Jugendlichen aus. Damit liegt eine Verletzung des Verbotes der unlauteren Werbung vor.

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