Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Die Hinzuziehung eines Notars bei einer Testamentserrichtung kann vorteilhaft sein, weil der Erblasser eine juristische Beratung erhält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis für das Erbrecht gilt. Der Erbe benötigt also im Regelfall keinen Erbschein. Eine Bank darf die Vorlage eines Erbscheins nur dann verlangen, wenn sie konkrete Zweifel an der Wirksamkeit oder inhaltlichen Bestimmtheit der Verfügung hat.
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