Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zinsfestsetzung bei einer Steuererstattung

Das Finanzamt muss bei jeder Steuerfestsetzung, die zu Steuererstattungen führt, auch Zinsen festsetzen und bezahlen.

Das Finanzamt muss auch eine Steuererstattung nach § 11 Abs. 2 Außensteuergesetz (in alter Fassung) verzinsen, meint das Finanzgericht Düsseldorf, da auch hier die gesetzliche Zinspflicht ausgelöst wird. Denn auch hier handelt es sich um eine Steuerfestsetzung im Sinne der zinsrechtlichen Vorschriften, nicht um eine Steuervergütung. Der Erstattungsbetrag ist auch dann als festgesetzte Steuer zu verzinsen, wenn seine Festsetzung außerhalb der turnusmäßigen Körperschaftsteuerveranlagung durch besonderen Bescheid erfolgt. Der Erstattungsbetrag bildet als Unterschiedsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Verzinsung.


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