Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Geld zurück bei verspäteter Betriebskostenabrechnung

Mieter können ihre bereits gezahlte Nachforderung zurückverlangen, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung zu spät erstellt hat.

Vermieter verlieren bereits von Gesetzes wegen ihren Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu spät erfolgt. Der Bundesgerichtshof sprach Mietern nunmehr auch einen Anspruch auf bereits gezahlte Nachforderungen zu. Diese, so die Bundesrichter, stellen bei einer verspäteten Abrechnung eine ungerechtfertigte Bereicherung für den Vermieter dar, der diese an den Mieter herauszugeben hat. Die Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter spätestens zwölf Monate nach dem Ablauf der Abrechnungsperiode in ordnungsgemäßer Form dem Mieter zu übermitteln.


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