Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Erbschaftsteuer
Da die Erbschaftsteuer nicht den Sollertrag eines Vermögens besteuert, kann sich ein Steuerzahler auch nicht auf den Halbteilungsgrundsatz berufen.
Der für das Ertragsteuerrecht geltende Halbteilungsgrundsatz gilt nicht für das Erbschaftsteuerrecht. Zu diesem Ergebnis ist das Finanzgericht München gekommen. Die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensteuer lassen sich nicht auf die Erbschaftsteuer übertragen. Bei der Vermögensteuer wird laufend der Sollertrag erfasst, sodass sie zu den übrigen Steuern auf den Ertrag zählt, während bei der Erbschaftsteuer einmalig eine anfallende Vermögenssubstanz erfasst wird. Die Erbschaftsteuer greift entsprechend nicht auf die Ertragsfähigkeit des vererbten Vermögens zu.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

