Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden.
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden, nämlich dann, wenn Sie in den Folgejahren positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob es sich um berücksichtigungsfähige und abziehbare Verluste handelt. Ein gesondertes Feststellungsverfahren ist weder notwendig, noch vom Gesetz vorgesehen.
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