Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Auf den Hund gekommen
Eine Vereinbarung, wonach ein Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt für den ehemals gemeinsamen Hund zu erbringen hat, ist bindend.
Ein Unterhaltspflichtiger kann eine Vereinbarung über die Zahlung von Unterhalt nicht einseitig verändern. Dies gilt auch dann, wenn mit dem anderen Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung Unterhalt für dessen Hund vereinbart worden ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter sehen in der Vereinbarung des Hundeunterhalts keine von anderen Unterhaltsvereinbarungen abweichende Regelung. Der Unterhaltsverpflichtete muss daher konkrete Änderungen vorbringen, die ihm die weitere Erfüllung seiner bisherigen Unterhaltspflicht unmöglich oder unzumutbar machen.

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