Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Fasadenrenovierung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird gerne in Anspruch genommen. Handwerkliche Tätigkeiten sind begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen, und die in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Handwerkliche Tätigkeiten, die nur von Fachkräften erledigt werden, gehören nicht dazu. Wie das Thüringer Finanzgericht entschieden hat, sind grundlegende Renovierungsarbeiten oder Aus- und Umbauten wie eine Fassadenrenovierung keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
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