Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Laseroperation der Augen ist eine außergewöhnliche Belastung
Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.
Die Finanzverwaltung hat jetzt entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit immer eine Krankheit ist. Das bedeutet, dass die Kosten einer Augen-Laser-Operation als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Es ist nicht mehr erforderlich, zum Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Operation ein amtsärztliches Attest einzureichen. Gegenteilige Finanzgerichtsurteile sind nicht mehr anzuwenden.
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