Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verjährungsbeginn bei Bürgschaften

Ein Bürgschaftsvertrag kann eine Fälligkeitsvereinbarung enthalten, die zu einem verzögerten Beginn der Verjährungsfrist führt.

Die Vereinbarung in einem Bürgschaftsvertrag, dass der Bürge "nach Aufforderung der Bank Zahlung zu leisten hat", stellt eine zulässige Fälligkeitsvereinbarung dar. Diese führt entsprechend einem Urteil des Oberlandesgerichts München dazu, dass die Verjährungsfrist erst mit der Zahlungsaufforderung der Bank gegenüber dem Bürgen beginnt. Der Eintritt des Bürgschaftsfalls selbst, regelmäßig die Fälligkeit der gesicherten Hauptverbindlichkeit, spielt dann keine Rolle.


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