Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
Verluste, die in einem Veranlagungszeitraum nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, sind unter bestimmten Voraussetzungen in den Folgejahren steuermindernd zu berücksichtigen ("Verlustabzug"). Besteht im Erbfall beim Erblasser ein noch nicht verbrauchter Verlustabzug, können Sie als Erbe diesen grundsätzlich geltend machen. Bedingung ist dabei jedoch, dass Sie als Erbe durch die vom Erblasser erzielten Verluste auch wirtschaftlich belastet sind. Eine wirtschaftliche Belastung liegt dann nicht vor, wenn die Verluste des Erblassers aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft stammen, er die Beteiligung bereits zu Lebzeiten auf einen Dritten übertragen hat und sich letzterer dabei verpflichtet hat, den Erblasser von allen Ansprüchen der Gläubiger freizustellen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

