Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Grunderwerbsteuer trotz symbolischem Kaufpreis
Wird für ein Grundstück nur ein symbolischer Kaufpreis gezahlt, so ist der tatsächliche Wert Grundlage für die Grunderwerbsteuer.
Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht ein vereinbarter Kaufpreis von nur 1 DM, sondern der Grundstückswert ist. Der Kaufpreis von 1 DM hat lediglich symbolischen Charakter, auch wenn das Grundstück einen hohen negativen Ertragswert hat. Die Verpflichtungen des Erwerbers zur Vornahme von Investitionen und zur Beschäftigung stellen keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne dar. Das Urteil ist rechtskräftig.
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