Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Raumspartreppe kann teuer werden
Ein Vermieter muss für die Unfälle haften, die sein Mieter auf einer nicht den Bauvorschriften entsprechenden Raumspartreppe erleidet.
Der Einbau einer nicht den Bauvorschriften entsprechenden Treppe stellt einen Sachmangel an einer Mietsache dar, der zur Mietminderung berechtigt. Daneben muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden der Vermieter für alle Schäden haften, die der Mieter bei der Benutzung einer solchen Treppe erleidet. Soweit die Inanspruchnahme der Treppe Voraussetzung für eine vollumfängliche Nutzung der Mietwohnung ist, muss die Treppe, mag sie sich auch außerhalb der Mietwohnung selbst befinden, den Bauvorschriften entsprechen. Eine sogenannte Raumspartreppe, bei der aus Platzgründen die Stufen der Höhe nach abwechselnd links und rechts versetzt angebracht sind, erfüllt die Vorschriften nicht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

