Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Umfassendes Einsichtsrecht ins Handelsregister
Das jedermann zustehende Einsichtsrecht in das Handelsregister umfasst neben dem Registereintrag auch die übrigen zum Handelsregister eingereichten Unterlagen.
Das Recht auf Einsichtnahme in das Handelsregister erstreckt sich über die Eintragungen hinaus auch auf alle zum Handelsregister eingereichten Unterlagen des Eingetragenen. Für diese Einsicht muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm der Einsichtnehmende noch nicht einmal ein berechtigtes Interesse vortragen. Das Handelsgesetzbuch sieht nach Ansicht der Richter ein umfassendes und jedermann zustehendes Einsichtsrecht vor, das sich auch auf alle für eine Eintragung erforderlichen Unterlagen erstreckt. Die Einsicht darf lediglich in diejenigen Unterlagen verweigert werden, die auf eigenes Betreiben des Registergerichts vorgelegt worden sind.
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