Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Headhunter muss keinen Erfolg garantieren
Die Provision für eine Personalvermittlung wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Vermittlung gescheitert ist.
Das zwischen einer Personalvermittlungsagentur und einem Unternehmer vereinbarte Honorar wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Auftraggebers die Vermittlung gescheitert ist. Der Unternehmer kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg zumindest dann das bereits gezahlte Honorar nicht einseitig zurück verlangen, wenn er weitere vertraglich vorgesehene Vermittlungsbemühungen von vornherein ablehnt. Die Agentur hatte dem Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vermittelt, der sich noch in der Probezeit als ungeeignet erwiesen hat. Entsprechend dem Vertragsinhalt stellte die Agentur, anstelle das bereits erhaltene Honorar zurückzuzahlen, weitere Bewerber vor, die der Auftraggeber allesamt ablehnte. Eine Erfolgsgarantie, so die Richter, gebe es bei einer Personalvermittlung nicht, sodass weder aufgrund der gescheiterten Einstellung noch aus einem anderen Grund das Honorar zurückzuzahlen wäre.
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