Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Eigenheimzulage trotz Verbindung der angeschafften Wohnung mit einer anderen Wohnung

Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine abgeschlossene Wohnung, die Sie erworben haben, ihre Eigenschaft als selbstständig angeschafftes Förderobjekt nicht durch die anschließende Verbindung mit einer anderen Wohnung verliert. Vielmehr stellt sich die Verbindung als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar, die auch danach eine insgesamt geschlossene Wohneinheit im Sinne des Gesetzes bildet. Sie behalten damit Ihren Anspruch auf die Gewährung der Eigenheimzulage.


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