Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unternehmensidentität in einer Franchisegruppe
Ein Franchisenehmer, der seinen Betrieb schließt und an anderer Stelle einen neuen Betrieb eröffnet, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Unternehmensidentität.
Schließen Sie als Franchisenehmer Ihr bisheriges Einzelhandelsgeschäft und eröffnen an einem anderen Ort ein neues Einzelhandelsgeschäft, so führt allein der Umstand, dass das neue Geschäft zur gleichen Unternehmensgruppe gehört und der neue Franchisevertrag weitgehend dem Bisherigen entspricht, noch nicht zur Unternehmensidentität. Der Bundesfinanzhof fordert für das Vorliegen der Unternehmensidentität, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat. Es muss deshalb ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen der beiden Unternehmen bestehen.
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