Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Blockade einer Handelsregistereintragung
Die Eintragung einer Firma ins Handelsregister kann von Dritten blockiert werden, wenn mit deren eigener Firma nachweislich Verwechslungsgefahr besteht.
Firmen müssen im Rechtsverkehr voneinander unterscheidbar sein, wofür erforderlichenfalls ein Zusatz in den Firmennamen aufgenommen werden muss. Hieraus folgt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, dass die Inhaber einer bereits eingetragenen Firma die Eintragung einer neuen Firma in das Handelsregister verhindern können, wenn zwischen den beiden Firmen Verwechslungsgefahr besteht. Allerdings, so die Richter, müsse für eine derartige Blockade eine Verwechslungsgefahr auch tatsächlich nachgewiesen werden können. Die bloße Ähnlichkeit - mag dies auch unter markenrechtlichen Gesichtspunkten anders sein - genügt hierfür nicht.
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