Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Flexible Altersgrenze für Studierende

Studierende können auch noch oberhalb der Altersgrenze von 30 Jahren in die studentische Krankenversicherung aufgenommen werden.

Eine Aufnahme in die studentische Krankenversicherung ist auch noch möglich, wenn ein Student bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze verliert nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund ihre Bedeutung, wenn der Student die Hochschulreife im zweiten Bildungsweg erlangt hat. In diesem Fall sind Zeiten der Berufstätigkeit, die der Zugangsberechtigung vorausgegangen sind, zugunsten des Studenten zu berücksichtigen. Unberührt bleibt die vom jeweiligen Studiengang abhängige Höchststudiendauer.


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