Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vermögensverwaltende GmbH als Gestaltungsmissbrauch
Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat es wegen des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten abgelehnt, den Freibetrag für Betriebsvermögen und für Anteile an Kapitalgesellschaften zu gewähren. Im entschiedenen Fall war die Vermögensverwaltung eines Wertpapierdepots anlässlich des bevorstehenden Erbfalls einer extra gegründeten Verwaltungs-GmbH übertragen worden, damit das Depot dem Sonderbetriebsvermögen einer an dieser GmbH bestehenden atypisch stillen Beteiligung zugeordnet werden kann. Für das Finanzgericht war es offensichtlich, dass diese Gestaltung ausschließlich zum Zwecke der Steuerersparnis gewählt wurde.
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