Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Betriebsbetretungsrecht durch Handwerkskammer

Angehörige der Handwerkskammer dürfen einen Betrieb nur dann betreten, wenn Zweifel an der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle bestehen.

Betriebsbesichtigungen durch die zuständige Handwerkskammer müssen nur dann hingenommen werden, wenn möglicherweise eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht. Soweit bereits vorab erkennbar ist, dass aufgrund der fehlenden Größe eine Eintragungspflicht nicht besteht, steht der Handwerkskammer auch kein Besichtigungs- oder Betretungsrecht zu, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Handwerksordnung berufe die Handwerkskammern gerade nicht zu staatlichen Aufsichts- oder Verfolgungsbehörden, sondern betraue sie lediglich mit der Interessenwahrnehmung ihrer Mitglieder. Deshalb müssen die gesetzlichen Befugnisse dergestalt ausgelegt werden, dass ein Übergriff in die Rechte Dritter, die nicht Mitglied der Kammern sind oder sein müssen, ausgeschlossen ist.


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