Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Rücksichtnahme zwischen Wohnungseigentümern
Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen versuchen, Schäden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln, bevor sie einander verklagen.
Zwischen den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses bestehen erhöhte Rücksichtnahmepflichten, die gerade bei der Verursachung von Schäden zum Tragen kommen. So rügten die Richter am Bundesgerichtshof die unmittelbar erhobene Klage auf Schadensersatz, die eine Eigentümerin gegen ihre oberhalb wohnende Nachbarin erhoben hatte. In deren Wohnung war durch eine defekte Waschmaschine Wasser ausgelaufen, wodurch auch die Wohnung der Klägerin saniert werden musste. Dem Bundesgerichtshof missfiel der dem Grunde nach zwar berechtigte, im Klageweg jedoch zu vorschnell geltend gemachte Schadensersatzanspruch, nachdem die Klägerin noch nicht einmal versucht hatte, den Schaden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln.
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