Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Unbefristeter Räumungsverkauf ist zulässig
Unternehmen müssen für einen Räumungsverkauf keinen festen Zeitraum in der Werbung angeben.
Ein Unternehmen darf auch dann mit einem Räumungsverkauf werben, wenn es für diesen keinen festen Zeitraum angegeben kann. Nur wenn die Verkaufsaktion von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt wäre, müsste eine solche Angabe erfolgen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Im Falle eines Räumungsverkaufs fehle es aber an einem bereits vorab absehbaren Ende, da dieses erst mit der Erschöpfung aller Vorräte eintritt. Daher ist die Werbung mit einem unbefristeten Verkauf nicht irreführend und somit auch nicht wettbewerbswidrig.

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