Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Eigenbedarf in einer Vermieter-Gesellschaft

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.

Einem Mieter darf auch dann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn die Wohnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört und von dieser vermietet wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs genügt es dabei, dass lediglich ein Gesellschafter der GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann. Einzige Voraussetzung: Der Gesellschafter muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages Mitgesellschafter der GbR gewesen sein. Ein späterer Eintritt in die Gesellschaft rechtfertigt dagegen keine Eigenbedarfskündigung.


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