Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verfassungsmäßigkeit des Halbeinkünfteprinzips

Verfassungsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, dass im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens auch Werbungskosten nur hälftig berücksichtigt werden.

Fallen Einkünfte unter das Halbeinkünfteprinzip, werden Werbungskosten und Einnahmen nur in halber Höhe berücksichtigt. Zwar verstößt dies nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen den Grundsatz des objektiven Nettoprinzips, allerdings gehen die Richter von einer sachlichen Rechtfertigung aus. Weil der Gesetzgeber lediglich die Hälfte der steuerbaren Einnahmen steuerlich erfasse, kann und muss er auch auf der Ausgabenseite nur die Hälfte der anfallenden Aufwendungen berücksichtigen. Andernfalls wäre das verfassungsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit verletzt, wenn bei nur teilweiser Erfassung der Einnahmen die vollen Aufwendungen berücksichtigt werden.


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