Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Riester-Zulage nur bei Riester-Vertrag?

Ehegatten eines gesetzlich Rentenversicherten können nur dann die Riester-Zulage erhalten, wenn sie selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Soweit ein Steuerpflichtiger nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist, sondern lediglich dessen Ehegatte, kann er die staatliche Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente nur dann erhalten, wenn er selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Förderung einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge statt eines zertifizierten Vertrags nicht in Betracht kommt. Das im Steuerrecht ausgestaltete Wahlrecht zwischen der Förderung eines Riester-Vertrages und der betrieblichen Altersvorsorge steht nur dem gesetzlich Rentenversicherten selbst zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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