Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen

Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei.

Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum oder zumindest Miteigentum an einem Familienwohnheim im Inland verschafft, sind schenkungsteuerfrei. Dabei findet weder eine Angemessenheitsprüfung statt noch existiert eine wertmäßige Begrenzung. Sie müssen allerdings bedenken, dass die Steuerbefreiung nur dann in Betracht kommt, wenn sich in dem Haus oder der Eigentumswohnung der Mittelpunkt Ihres familiären Lebens befindet. Eine Steuerbefreiung für ein Ferien- oder Wochenendhaus ist also nicht möglich. Entscheidend ist die Nutzung des Objekts zu eigenen Wohnzwecken der Eheleute, der zur Familie gehörenden Kinder und Enkelkinder oder einer Hausgehilfin.

Ohne die Steuerbefreiung zu gefährden, können Sie Wohnräume unentgeltlich an Verwandte (z.B. Eltern) überlassen. Eine Nutzung zu anderen als Wohnzwecken steht der Steuerbefreiung ebenfalls nicht entgegen - sofern sie untergeordnet ist.


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