Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vergleichende Werbung mit Hausmarken

Unternehmen dürfen auch Produkte ihrer eigenen Hausmarke mit Markenprodukten vergleichen, die sie ebenfalls verkaufen.

Ein Unternehmen verhält sich nicht wettbewerbswidrig, wenn es in seiner Werbung die unter einer eigenen Hausmarke angebotenen Produkte mit ebenfalls angebotenen Markenprodukten vergleichend darstellt. Die Richter am Bundesgerichtshof sehen in dem Umstand, dass das Unternehmen die Preise für beide Produkte selbst festsetzt, kein irreführendes oder missbräuchliches Verhalten. Ebenso bestehe keine Gefahr, dass die qualitativen Erwartungen an das Markenprodukt gezielt auf das Hausmarkenprodukt übertragen werden sollten. Zumindest solange, wie das Unternehmen keine derartige Anpreisung vornehme, liegt auch hierin kein unzulässiges Vorgehen.


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