Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerhinterziehung soll erst nach zehn Jahren verjähren
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.
Wegen der in Liechtenstein entdeckten Schwarzgeldkonten entbrannte eine Diskussion um härtere Strafen für Steuerhinterziehung. Als Folge soll die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Damit entspräche die strafrechtliche Verjährungsfrist der verlängerten Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung. Die Änderung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2009, dessen Entwurf die Bundesregierung Anfang Juni verabschieden will.
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