Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Selbst Spenden an gemeinnützige Organisationen können unter geeigneten Umständen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.

Spenden einer Kapitalgesellschaft an gemeinnützige Institutionen können auch verdeckte Gewinnausschüttungen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie durch ein besonderes Näheverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Gesellschafter der spendenden Gesellschaft veranlasst sind. In dem Fall, über den der Bundesfinanzhof entschieden hat, ging es um Spenden an verschiedene Kirchengemeinden. Problematisch an dem Urteil ist vor allem, dass der Bundesfinanzhof kein eindeutiges Kriterium für die Beurteilung der Frage geliefert hat, ob eine Spende nun eine verdeckte Gewinnausschüttung ist oder nicht.


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