Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Barzahlung verhindert Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung

Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.

Der Abzug einer Handwerkerrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung erfordert unter anderem einen Nachweis der Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Daher blieb einer Hausbesitzerin der Abzug versagt, nachdem sie die Rechnung in bar bezahlte. Der Handwerker zahlte das Geld zwar am nächsten Tag auf sein Konto ein, und sie konnte dessen Kontoauszug vorlegen, doch das reicht nicht aus. Es ist zwingend der eigene Kontoauszug vorzulegen, aus dem eine Überweisung auf das Konto des Handwerkers hervorgeht.


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