Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.

Als eine der Folgen der "Rente mit 67" ist bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine jahrgangsabhängige Staffelung vorgesehen. Geburtsjahrgänge bis 1952 können weiter mit dem Endalter 65 Jahre berechnet werden, für die Jahrgänge von 1953 bis 1961 gilt ein Endalter von 66 Jahren und für die noch Jüngeren ein Endalter von 67 Jahren. Für Schwerbehinderte gelten jeweils wie bisher um 5 Jahre niedrigere Altersgrenzen.


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