Viele Unternehmen erkennen zu spät, dass sie prüfungspflichtig sind, und sind nicht darauf vorbereitet.
Wir begleiten Sie sicher durch Ihre erste Jahresabschlussprüfung bzw. Konzernabschlussprüfung. Unsere Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie dabei, Ihre Prüfungspflicht einzuordnen, den Prüfungsprozess zu strukturieren und die erste Abschlussprüfung effizient umzusetzen.
✔ Wirtschaftsprüfung für mittelständische Unternehmen
✔ Langjährige Erfahrung mit erstmals prüfungspflichtigen Unternehmen
✔ Ausgezeichnete Beratung, u. a. durch Handelsblatt und manager magazin
In einem kurzen Gespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist und wie die erste Abschlussprüfung abläuft. Unverbindlich und vertraulich.

Welche Situation trifft auf Ihr Unternehmen zu?

Jahresabschluss: Wann wird Ihr Unternehmen prüfungspflichtig?
Wenn Ihr Unternehmen wächst, kann es zur gesetzlichen Prüfungspflicht kommen. Diese gilt für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), sobald sie als mittelgroß oder groß eingestuft werden.
Typische Auslöser:
- Starkes Wachstum
- Erweiterung der Geschäftstätigkeit
- Stark steigender Umsatz
- Mehr Mitarbeiter
Viele Unternehmen stellen erst im Zuge der Jahresabschlusserstellung fest, dass eine gesetzliche Abschlussprüfung erforderlich wird.
Wann tritt die Prüfungspflicht ein?
Die Prüfungspflicht tritt ein, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschritten werden:
- Bilanzsumme über 7,5 Mio. EUR
- Umsatzerlöse über 15 Mio. EUR
- mehr als 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.
Viele Unternehmen erkennen diesen Punkt zu spät. Die Folge: Zeitdruck und deutlicher Mehraufwand
Was bedeutet die erste Abschlussprüfung
konkret für Sie?
Die erste Jahresabschlussprüfung bringt neue Anforderungen:
- Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern
- Aufbereitung Ihrer Unterlagen
- Klärung von Bewertungsfragen
- Einhaltung enger Fristen
Ohne durchdachte Vorbereitung entsteht schnell erheblicher Mehraufwand
Unser Ansatz für Ihre erste Jahresabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie professionell und mit Weitblick:
- Prüfungspflicht sicher einordnen
- Vorbereitung strukturiert begleiten
- Abstimmung mit Prüfern übernehmen
- Prozesse effizient aufsetzen
Unser Ziel: Reibungsloser Ablauf statt kurzfristiger Hektik

Konzernabschlussprüfung: Wann wird sie erforderlich?
Nicht jede Holding ist automatisch zur Konzernrechnungslegung verpflichtet.
Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Konzern im rechtlichen Sinne vorliegt – und ob dieser eine bestimmte Größe überschreitet.
Wann liegt ein Konzern vor?
Ein Konzern liegt vor, wenn
- wenn eine Muttergesellschaft (z. B. Holding)
- beherrschenden Einfluss auf Tochterunternehmen ausübt, typischerweise durch Mehrheitsbeteiligung oder Kontrollvereinbarungen.
Typischer Fall: Holdingstruktur mit Tochterunternehmen
Wann müssen Sie einen Konzernabschluss erstellen und prüfen lassen?
Sobald ein Konzern vorliegt, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Ausnahmen: Der Konzern gilt insgesamt als „klein“ oder es existiert ein befreiender Konzernabschluss.
Die Prüfungspflicht tritt ein, wenn an zwei Abschlussstichtagen zwei Merkmale in der Nettobetrachtung, d.h. basierend auf den konsolidierten Werten, überschritten werden:
- Bilanzsumme über 25 Mio. EUR
- Umsatz über 50 Mio. EUR
- mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.
Der Konzernabschluss ist gesetzlich prüfungspflichtig.
Wir begleiten Sie bei Ihrer ersten Konzernabschlussprüfung
Ihre besonderen Herausforderungen im Konzern
Im Vergleich zum Einzelabschluss ist der Aufwand deutlich höher:
- Konsolidierung mehrerer Gesellschaften
- Abstimmung zwischen Einheiten
- Unterschiedliche Rechnungslegungsstandards
- Erhöhter Dokumentationsaufwand
Gerade bei der ersten Konzernabschlussprüfung entstehen häufig Unsicherheiten.
So unterstützen wir Sie:
- Prüfungspflicht im Konzern sicher einordnen
- Analyse Ihrer Beteiligungsstruktur
- Vorbereitung der Konsolidierung
- Begleitung bei der gesamten Prüfung
Unser Ziel: Struktur, Klarheit und ein sicherer Prüfungsprozess

Erstmals prüfungspflichtig? Wir kümmern uns
Viele unserer Mandanten stehen vor ihrer ersten Abschlussprüfung – unsere Wirtschaftsprüfer kennen die typischen Fragen, Herausforderungen und Abstimmungsprozesse aus der Praxis. Ihre Vorteile:
✔ Persönlicher Ansprechpartner
✔ Breite Prüfungserfahrung nach HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards
✔ Effiziente, digitale Prüfungsprozesse
✔ Interdisziplinäre Beratung
✔ Nationale und internationale Expertise

Unsere Unterstützung bei der ersten Abschlussprüfung
Eine Abschlussprüfung folgt in der Regel einem klar strukturierten Ablauf. Eine frühzeitige Planung erleichtert die Zusammenarbeit und reduziert den internen Aufwand für Ihr Unternehmen.
- Einordnung der Prüfungspflicht
Wir prüfen gemeinsam, ob und ab wann eine gesetzliche Abschlussprüfung erforderlich ist. - Strukturierte Prüfungsplanung
Gemeinsam definieren wir Zeitplan, Unterlagen und Ansprechpartner. - Durchführung der Abschlussprüfung
Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen die relevanten Abschlussunterlagen und stimmen offene Punkte eng mit Ihrem Unternehmen ab. - Prüfungsbericht
Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk.
Während des gesamten Prüfungsprozesses stehen feste Ansprechpartner zur Verfügung, sodass offene Fragen schnell geklärt werden können.
Ihre ACCONSIS Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS
Erstgespräch zur Prüfungspflicht
Wenn Ihr Unternehmen erstmals prüfungspflichtig wird, kann eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll sein.
In einem kurzen Gespräch klären wir gemeinsam:
- ob eine gesetzliche Abschlussprüfung erforderlich ist
- wie der Ablauf einer ersten Prüfung typischerweise aussieht
- welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Häufige Fragen zur ersten Abschlussprüfung
Wo liegt der Unterschied zwischen Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung?
Während sich die klassische Jahresabschlussprüfung auf ein einzelnes rechtlich selbstständiges Unternehmen bezieht, prüft die Konzernabschlussprüfung den zusammengefassten Abschluss einer Unternehmensgruppe. Der Konzernabschluss umfasst neben der Muttergesellschaft auch alle einbezogenen Tochterunternehmen und stellt die wirtschaftliche Lage des Gesamtkonzerns dar.
Für welche Unternehmen ist eine Jahresabschlussprüfung relevant?
Eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht für kapitalmarktorientierte oder größere Kapitalgesellschaften. Dazu zählen:
- Unternehmensgruppen mit Holdingstruktur.
- GmbHs mit wachsender Unternehmensstruktur
- wachstumsstarke Mittelstandsunternehmen
Ab wann ist ein Unternehmen prüfungspflichtig?
Prüfungspflichtig sind demnach mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, KGaA), die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale überschreiten:
Merkmale mittelgroße Kapitalgesellschaften:
– Bilanzsumme über 7,5 Mio. EUR
– Umsatzerlöse über 15 Mio. EUR
– mehr als 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.
Merkmale große Kapitalgesellschaften:
– Bilanzsumme über 25 Mio. EUR
– Umsatzerlöse über 50 Mio. EUR
– mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.
Müssen Sie sofort einen Wirtschaftsprüfer beauftragen?
Sobald eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, muss eine Abschlussprüfung durchgeführt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer erleichtert die Planung.
Wann sollten Sie mit der Vorbereitung beginnen?
Idealerweise bereits während der Erstellung des Jahresabschlusses, um den Prüfungsprozess effizient zu gestalten.
Wie hoch ist der Aufwand für Ihr Unternehmen?
Der Aufwand hängt von Größe und Struktur des Unternehmens ab. Eine gute Vorbereitung reduziert den internen Aufwand erheblich.
Was kostet eine Abschlussprüfung?
Die Kosten hängen vom Prüfungsumfang und der Unternehmensstruktur ab und werden üblicherweise individuell vereinbart.



