Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitnehmer

Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.
Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.
Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten.
Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt.
Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.
Häusliche Arbeitszimmer müssen eng in die private Lebenssphäre eingebunden sein.
Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien.

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