Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Immobilienbesitzer
Die geplante Sonderabschreibung zur Föderung des Baus günstiger Mietwohnungen hat der Bundesrat vorerst von der Tagesordnung genommen.
Der Gewinn aus der Entschädigung für die Enteignung eines Grundstücks durch die Gemeinde ist grundsätzlich steuerfrei, weil der Gewinn nicht auf einen Verkauf durch den Eigentümer zurückgeht.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für 2018 sind einige Änderungen aus dem letzten Jahr zum ersten Mal zu beachten.
Für die Bemessung der Grundsteuer im Ertragswertverfahren ist eine Zurückrechnung der zugrunde zu legenden Miete aus den aktuellen Mietspiegeln nicht zulässig.
An der geplanten Sonderabschreibung für Mietwohnungen haben sowohl die Bundesländer als auch Experten zum Teil deutliche Kritik geübt.
Eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch die Überspannung mit einer Stromleitung ist nicht steuerpflichtig.
Der Bundesrat fordert die Einführung einer Gewerbesteuer-Bagatellgrenze für Mieterstrommodelle sowie Bagatellgrenzen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung von Kleinanlagen.
Bei einer Vermietung von Arbeitsräumen in den eigenen Räumen an den Arbeitgeber ist ein Werbungskostenabzug nur möglich, wenn mit einer Überschussprognose eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wird.
Noch gibt es keine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept zur Neuregelung der Grundsteuer, auch wenn bis zum Jahresende ein erster Entwurf vorliegen soll.
Der Bau günstiger Mietwohnungen soll in den nächsten Jahren mit einer befristeten Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr steuerlich gefördert werden.
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