Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Immobilienbesitzer

Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen.
Erst ab 2006 können Sie auch Handwerksleistungen steuermindernd geltend machen. Ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung vor 2006 kommt nicht in Frage.
Bei Mietausfällen von mindestens 20 % können Sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.
Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.
Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.
Für Grundstücke, deren Geschossflächenzahl nicht mit der mit dem Bodenrichtwert verbundenen übereinstimmt, erfolgt eine Anpassung von Amts wegen.
Erfolgt der Verkauf auf Druck der finanzierenden Bank, führt auch die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze nicht automatisch zu einem gewerblichen Grundstückshandel.
Wird für ein Grundstück nur ein symbolischer Kaufpreis gezahlt, so ist der tatsächliche Wert Grundlage für die Grunderwerbsteuer.
Da ein Reuegeld kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts ist, bleibt es steuerfrei.
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

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