Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Immobilienbesitzer
Beim Erwerb einer Immobilie von nahen Angehörigen kann anstelle eines abgewogenen Kaufvertrags eine "versteckte" Unterhaltsvereinbarung vorliegen.
Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.
Die wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen muss nicht zwingend einen Missbrauch der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen.
Beim Erwerb einer nicht bewohnbaren Wohnung beginnt der Förderzeitraum erst mit dem Jahr der Bezugsfähigkeit.
Auch Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben können als Werbungskosten abgezogen werden.
Für den Werbungskostenabzug eines Damnums gilt ab diesem Jahr eine neue Obergrenze von 5 % des Darlehensbetrags.
Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen.
Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig.
Aufwendungen für den Abbruch eines selbst genutzten Gebäudes sind Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die alte Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand im Gesetz festgeschrieben.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.