Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Immobilienbesitzer

Eine Sanierung führt nur zu einer Eigenheimzulage von 2500 DM jährlich.
Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.
Finanzierungskosten für einen Ausbau oder eine Erweiterung können als Vorkosten berücksichtigt werden, wenn Ihnen das Eigentum noch im Jahr der Fertigstellung übertragen wird.
Herstellungs- und Erhaltungskosten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.
Die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage setzt voraus, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat.
Mit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer.
Zur Vermeidung der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer vermieten immer mehr Arbeitnehmer ihr häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber, der das Arbeitszimmer wiederum dem Arbeitnehmer überlässt.
Die Entkernung eines Gebäudes wird steuerrechtlich als Neuherstellung behandelt.
Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Anteile für Grund und Boden und Gebäude müssen Sie den jeweiligen Sachwert nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln.

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