Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Privatpersonen und Familien
Einkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.
Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet.
Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird.
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
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