Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erbschaft und Schenkung

Wenn das Finanzamt erst nach Jahren von einer Schenkung erfährt, läuft auch die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt.
Für die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Erbschaftsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte fest.
Wegen des Wegfalls der österreichischen Erbschaftsteuer hat die Bundesrepublik zum Jahresende das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt.
Der Geldvorteil aus einem Vermächtnis, das die Miete für den Mieter auf dem selben günstigen Niveu festschreibt, ist erbschaftsteuerpflichtig.
Die Mitwirkung beim Aufbau von ererbtem Vermögen befreit nicht von der Erbschaftsteuerpflicht.
Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.
Bei der Erfüllung eines formunwirksamen Vermächtnisses entsteht die Erbschaftsteuer erst mit dessen Erfüllung.
Für einen Anspruch auf den Betriebsvermögensfreibetrag muss das erworbene Vermögen sowohl beim Erblasser als auch beim Erben zum Betriebsvermögen gehoren.
Bei einer teilentgeltlichen Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Kaufpreisaufteilung auch der Besteuerung zugrunde zu legen.
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.

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