Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Personen- und Kapitalgesellschaften

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sein können.
Die zeitlich befristete Beteiligung von Geschäftsführern und verdienten Mitarbeitern stellt keine sittenwidrige Vereinbarung dar.
Die Vorstandsmitglieder einer AG müssen bei bewusst falschen Ad-hoc-Mitteilungen den gesamten Kaufpreis an die geschädigten Anleger zurück erstatten.
Vor der Klage gegen einen Gesellschaftsbeschluss muss nur dann eine Abmahnung erfolgen, wenn diese auch zumutbar ist.
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.
Den Zusatz "& Partners" oder "Partners" darf ebenfalls nur eine Partnerschaftsgesellschaft im Firmennamen führen.
Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.

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