Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Personen- und Kapitalgesellschaften

Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.
Auch wenn zumindest eine Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts inzwischen anerkannt ist, kann sie sich trotzdem nicht im Grundbuch eintragen lassen.
Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben.
Eine Gesellschaft bleibt auch noch nach ihrer Auflösung in einem bereits angelaufenen Prozess rechtsfähig.
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Die Firmierung mit einem geografischen Namen oder Bezugspunkt ist keine Irreführung im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.