Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sozialversicherungen & Co.
Schwarzarbeit bedeutet immer eine vorsätzliche Nichzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, womit grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zuschüsse zur Existenzgründung sind, da sie ebenfalls der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen.
Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.
Außerhalb von Notfällen müssen sich Patienten vor einer Behandlung mit ihrer Krankenkasse abstimmen.
Für das sozialgerichtliche und das arbeitsgerichtliche Verfahrens ist eine Entlastung der Justiz geplant, die die Prozesse zukünftig beschleunigen soll.
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Auch ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann einen Arbeitsunfall erleiden, wenn er sich gerade auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz befindet.
Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.
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