Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sozialversicherungen & Co.

In einem Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld darf das Finanzamt die Arbeitsverwaltung über die Einkünfte eines Steuerpflichtigen informieren.
Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.
Rückforderungsbescheide können sich nur an einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und nicht an die Gemeinschaft selbst richten.
Die Durchführung eines Gentests im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.
Selbstständige können zu Unrecht gezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur innerhalb von vier Jahren zurück fordern.
Studierende können auch noch oberhalb der Altersgrenze von 30 Jahren in die studentische Krankenversicherung aufgenommen werden.
Wer zum Schutz der eigenen Gesundheit kündigt, hat sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen sich einen Geld- oder Sachgewinn anrechnen lassen.

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