Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sozialversicherungen & Co.
Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.
Ein Arbeitgeber muss auch dann die Schwerbehindertenausgleichsabgabe entrichten, wenn in seinem Betrieb die Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht möglich ist.
Studierende haben keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf einem Hochschulfest einen Unfall erleiden.
Eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zur Kürzung des Arbeitslosengeldes.
Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.
Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld.
Für den Elternunterhalt muss der Vermögensstamm nur bei wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit eingesetzt werden.
Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten von freiwillig gesetzlich Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
ALG II-Empfänger können grundsätzlich die volle Übernahme der Betriebskosten für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus verlangen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
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